Sozialer Bereich
Förderungen durch die Stiftung im sozialen Bereich:
- Gewährung von Zuschüssen, wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht geholfen werden kann, z. B. Beschaffung von Hausrat, Bekleidung in Ausnahmefällen, Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche (Anträge sind von zuständigen Fachdiensten der Stadt Neumünster bzw. entsprechenden sozialen Einrichtungen zu stellen)
- Zuschüsse für Klassenfahrten (Anträge sind über die jeweilige Schule zu stellen)
- Unterstützung für Maßnahmen/Projekte von Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen etc.