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Stiftungszweck
Die Überschüsse des
Stiftungsvermögens, jährlich ca. 150.000 €, sind zur Unterstützung
wirtschaftlich bedürftiger Personen, insbesondere in Einrichtungen
der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens, an entsprechende
Einrichtungen und Organisationen und zur Förderung junger begabter
Künstler zu verwenden.
Die Stiftungsverwaltung liegt bei der Stadt Neumünster (Fachdienst
Haushalt und Finanzen). Der
Vorstand der Stiftung besteht aus dem für das Sozial- und
Kulturwesen zuständigen Stadtrat (Herr Humpe-Waßmuth, 1.
Vorsitzender) und dem Oberbürgermeister (Herr Dr. Tauras, 2.
Vorsitzender). Für beide Bereiche gibt es Beiräte. Der
Sozialbeirat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Sozial-
und Gesundheitsausschusses und der Kulturbeirat aus den
Mitgliedern des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadt
Neumünster.
Eine Förderung durch die Dr. Hans Hoch Stiftung ist ortsgebunden,
d.h. es können nur Neumünsteraner Personen bzw. Projekte gefördert
werden.
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