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Stiftungszweck

Die Überschüsse des Stiftungsvermögens, jährlich ca. 150.000 €, sind zur Unterstützung wirtschaftlich bedürftiger Personen, insbesondere in Einrichtungen der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens, an entsprechende Einrichtungen und Organisationen und zur Förderung junger begabter Künstler zu verwenden.

Die Stiftungsverwaltung liegt bei der Stadt Neumünster. Der Vorstand der Stiftung besteht aus dem für das Sozial- und Kulturwesen zuständigen Stadtrat (Herr Humpe-Waßmuth, 1. Vorsitzender) und dem Leiter des Sachgebietes I ( Herr Buchholz, 2. Vorsitzender). Für beide Bereiche gibt es Beiräte. Der Sozialbeirat setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Sozial- und Gesundheitsausschusses und der Kulturbeirat aus den Mitgliedern des Schul-, Kultur- und Sportausschusses der Stadt Neumünster.

Eine Förderung durch die Dr. Hans-Hoch-Stiftung ist ortsgebunden, d.h. es können nur Neumünsteraner Personen bzw. Projekte gefördert werden.

 

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