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Sozialer Bereich
- Gewährung von
Zuschüssen, wenn aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht
geholfen werden kann, Anträge über den Allgemeinen Sozialen
Dienst der Stadt Neumünster oder eine andere soziale Einrichtung
- Zuschüsse für
Klassenfahrten, Anträge über die jeweilige Schule
- Unterstützung
für Projekte von Vereinen, Verbänden, Selbsthilfegruppen,
Anträge an die Stiftung
Eine Förderung
durch die Dr. Hans Hoch Stiftung ist ortsgebunden, d. h.
ausschließlich Neumünsteraner Personen bzw. Projekten
vorbehalten.
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